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 hiede-und-handlungsmoeglichkeiten-gibt-es/
SUMMARY:Duldung erklärt - welche Unterschiede und Handlungsmöglichkeiten 
 gibt es?
DESCRIPTION:\n\n\n\n\n\n\n\nEine Veranstaltung der Refugee Law Clinic in Ko
 operation mit der RLS Sachsen\n\nIn unserer Tätigkeit erreichen uns immer
  wieder Fragen wie: Was genau bedeutet denn jetzt „Duldung“? Ist ein D
 uldungspapier eine Garantie dafür\, nicht abgeschoben zu werden? Sind all
 e Inhaber*innen einer Duldung akut abschiebebedroht? Mein*e Freund*in hat 
 eine Duldung\, wir brauchen also ein Kirchenasyl\, oder? Und was mach ich\
 , wenn ich kein Duldungsdokument bekomme?\nDie Fragen zeigen: Über die au
 fenthaltsrechtlichen Status einer Duldung kursiert sowohl bei Betroffenen 
 als auch Unterstützer*innen viel Unwissen und Unsicherheiten: Die Duldung
  ist kein Aufenthaltstitel. Sofern ein Asylantrag formell unzulässig ist 
 (durch z.B. Dublin-III-VO\, Drittstaatenregelungen\, sogenannte sichere He
 rkunftsländer) oder am Ende des Asylverfahrens eine materielle Ablehnung 
 steht\, steht betroffenen Personen zumeist die Erteilung einer Duldung bev
 or.\nAber Duldung ist nicht gleich Duldung: Es gibt unterschiedliche Forme
 n von Duldungen. In §§ 60a\, b\, c\, d AufenthG ist die sog. „vorüber
 gehende Aussetzung der Abschiebung“\, die sogenannte Duldung\, geregelt.
  Diese Bezeichnung ist jedoch etwas irreführend: Denn in nicht jedem Fall
  ist die Abschiebung tatsächlich ausgesetzt\, sie ist jedoch nicht unmitt
 elbar möglich. Bei bestimmten Duldungstypen besteht außerdem keine akute
  Abschiebebedrohung\, es gilt also unangemessene Panik zu vermeiden. Bei g
 eduldeten Menschen obliegt es den zuständigen Ausländerbehörden\, zu pr
 üfen\, ob und welche Duldungsgründe vorliegen und ob ein sogenanntes inl
 andsbezogenes Abschiebungshindernis vorliegt – sprich\, die Abschiebung 
 trotz der Ausreisepflicht nicht vollzogen werden darf oder kann. Diese Gr
 ünde müssen den zuständigen Ausländerbehörden vorgetragen bzw. darges
 tellt und nachgewiesen werden.\nWie dies in der Praxis ablaufen kann\, wol
 len wir im Rahmen der Veranstaltung gemeinsam erarbeiten. Teilnehmer*innen
  sollen nach dem Vortrag die wichtigsten Fakten über den Aufenthaltsstatu
 s der Duldung kennen. Darüber hinaus wird ein Fokus auf die asyl- und auf
 enthaltsrechtlichen Perspektiven von Afghan*innen in Duldungen gelegt und 
 Inhalte und Ergebnisse aus unsere Beratungsarbeit in den letzten Monaten v
 orgestellt.\n\nAnmeldungen per Mail unter: verwaltung@rlc-leipzig.de\n\nTe
 stet euch vorher und tragt Maske während der Veranstaltung.\n\n&nbsp\;\n\
 nDiese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage d
 es vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nh
 ttps://sachsen.rosalux.de/veranstaltung/es_detail/DUPYT/duldung-erklaert--
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