Solidarität mit der kurdischen Kultur! – Aufhebung des Verbots kurdischer Verlage!

Wann

Mittwoch - 26.01.2022
10:00 - 14:00  

Wo


Rollstuhlgerecht? Unbekannt
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Seit Jahrzehnten kriminalisiert der deutsche Staat die kurdische Gesellschaft, sowie die kurdische
Freiheitsbewegung. Das im November 1993 ausgesprochene Betätigungsverbot gegen die
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) stellte einen traurigen Höhepunkt in dieser Geschichte der
Unterdrückung dar. Immer wieder wird versucht, gegen die kurdische Diaspora hier in Deutschland
vorzugehen. Eine weitere Repressionswelle fand im März 2018 und daran anknüpfend im Februar
2019 statt.
Damals wurden am 1. Februar 2019 die Räumlichkeiten der in Neuss ansässigen Verlage
„Mezopotamien Verlag“ und des „MIR Musikverlags“ von deutschen Verfolgungsbehörden
durchsucht und Verboten.
Die Verlage gelten als wichtiger Bücher und Musikvertrieb sowie -Archiv in der Mitteleuropäischen
Diaspora. Hier befindet sich das wohl weltweit größte Musikarchiv kurdischer Lieder – welches
jetzt samt der Bücher, Archivmaterial, Instrumente und technischer Ausstattung usw. in
irgendeinem Keller der Polizei vor der Öffentlichkeit versteckt wird. Die Bücher und Musik-
Cds, wurden weder straf- oder zivilrechtlich beanstandet, oder gar verboten. Insgesamt wurden
jedoch 50.000 Gegenstände sowie die Vereinsräumlichkeiten beschlagnahmt. Dies stützt sich auf
die absurde Annahme, dass es sich bei den Verlagen um eine Teilorganisation der PKK handle. Mit
diesem Konstrukt kann ein Kochbuch genauso aus dem Verkehr gezogen werden, wie
Kindermärchen oder Grammatiken. Auch die Kundendatenbank wurde beschlagnahmt, um nach
„strafrechtlich relevantem Verhalten“ zu suchen – bei bis dahin völlig legalen Verlagen.
Der damalige Innenminister Horst Seehofer sagte damals dazu: „Gerade weil die PKK trotz des
Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre
Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“.
Wir sehen es ganz einfach als eine Verlängerung der vernichtungsorientierten Interessen der AKP/MHP
Regierung in den kurdischen Siedlungsgebieten an. Die Kriminalisierung kurdischer Kultur,
Sprache, Leben und Selbstverwaltung setzt sich in Deutschland haltlos mit solchen Aktionen fort.
Das ist nicht nur gegen jegliche emanzipatorischen Interessen, sondern auch einfach Respektlos und
überheblich. In Deutschland werden wieder Bücher von bestimmten Bevölkerungsgruppen
beschlagnahmt!
Doch wir lassen diese Repression, die sich offensichtlich gegen die kurdische Kultur,
Literatur und Identität richtet, nicht auf uns sitzen!
Am 26. Januar wird im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot der Verlage
und gegen die rechtswidrigen Maßnahmen der deutschen Bundesregierung geklagt! Wir werden
diesen Kampf vor Gericht vor dem Gebäude mit einer Kundgebung Unterstützen.
Wir sammeln uns 10 Uhr am Simsonplatz 1 in Leipzig und rufen alle dazu auf, sich unserem
Protest anzuschließen!
Deutschland unterdrückt KurdInnen in der Diaspora! – Das werden wir nicht hinnehmen und sagen
‚Hoch die internationale Solidarität!
Weg mit dem Verbot der PKK und der Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung!

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