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Eine Versammlung ist ein Stück ursprünglicher, ungebändigter, unmittelbarer Demokratie, welche geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren (vgl. BVerfG im Brokdorf-Beschluss). Was für die einen ursprünglich, ungebändigt und eine Abwechslung von geschäftiger Routine ist, wird von den anderen – den Strafverfolgungsbehörden – schnell als Landfriedensbruch eingeschätzt. So geschehen am 03.06.23 in Leipzig bei der Tag-X-Versammlung. Ca. 1.300 Ermittlungsverfahren sprechen hier eine deutliche Sprache – eine Einstellungsquote von 70 % aber auch!
Rechtsanwalt Daniel Werner aus Leipzig gibt einen Überblick über den Straftatbestand des Landfriedensbruchs, rechtliche Voraussetzungen und Möglichkeiten der Verteidigung.
++ Diese Veranstaltung ist Teil der Antifa-Wochen ++ Nähere Infos unter: https://www.antifa-wochen.org ++
Link zur Veranstaltung: https://www.antifa-wochen.org/event/demonstrationsstrafrecht-landfriedensbruch-ra-daniel-werner-aus-leipzig/
Veranstaltende Gruppe: alea
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