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Donnerstag | 19:00 bis 20:30 Uhr
VORTRAG & DISKUSSION
mit JOHANNA MITTROP, Leipzig
1994 wurde im Zuge der „vereinigungsbedingten Erneuerung“ des Grundgesetzes der Gleichheitssatz um einen zweiten Satz ergänzt: um den Auftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG). Der Vortrag zeigt die Bedeutung und die Umstände der Ergänzung des Gleich-heitssatzes im Jahr 1994 – und hebt dabei die ostdeutschen Frauen hervor, die sich bereits 1989/90 in der DDR für ein Gleichberechtigungsgebot in einer neuen DDR-Verfassung engagierten und damit die spätere Grundgesetzänderung vorbereiteten.
Vor allem die Frauen des Unabhängigen Frauenverbandes waren am „Zentralen Runden Tisch“ der DDR – der 1989/90 eine neue Verfas-sung für die DDR entwarf – erfolgreich für umfangreiche Gleichberechtigungsbestimmungen eingetreten. Ihren Erfolg griffen gesamt- und westdeutsche Initiativen wie das „Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder“ nach der Wende auf. Sie sahen „in der Gunst der Stunde“ der Vereinigung der beiden deutschen Staaten die Chance sahen, eine stärkere Gleichstellung der Geschlechter im Grundgesetz durchzusetzen. Unter den Mitwirkenden waren auch ostdeutsche Frauen: u.a. Rosemarie Will, Marianne Birthler, Bärbel Bohley, Tatjana Böhm und aus Leipzig die Philosophin Eva Lehmann-Lilienthal.
Den „ostdeutschen Müttern des Grundgesetzes“, über die wenig bekannt ist, ist dieser Vortrag gewidmet.
JOHANNA MITTROP, Juristin, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Öffentliches Recht und Recht der Politik an der Uni Leipzig; studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Uni Berlin, in Paris und London; Mitglied im Deutschen Juristinnen-bund e.V. | @juristinnenbund
In Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V.
Link zur Veranstaltung: https://www.frauenkultur-leipzig.de/programm/
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